1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Internetdienstleitungen durch die Triumph Agentur, Andrej Demchuk, Ostparkstraße 11, 60314 Frankfurt am Main (nachfolgend: die Agentur) gegenüber dem Kunden.
2. Die Agentur erbringt ihre Internetdienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist
3. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte einzuschalten.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge, die die Agentur für den Kunden ausführt, Anwendung, auch ohne dass in den einzelnen Auftragsschreiben auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.
5. Für den Vertragsschluss steht als Vertragssprache Deutsch zur Verfügung. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von der Agentur nicht gespeichert und ist für den Kunden nicht zugänglich
1. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt wie folgt zustande:
a) Die Darstellung der Leistungen der Agentur auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Agentur zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, gegenüber der Agentur ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben, dar.
b) Der Kunde gibt gegenüber der Agentur ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, in dem er der Agentur das von ihm unterschriebene Auftragsformular übersendet. Der Kunde ist an sein Angebot drei Werktage ab Absendung des Angebots gebunden.
c) Die Agentur nimmt das Angebot des Kunden an, in dem sie dem Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Absendung des Auftrags per E-Mail eine Bestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt mit dem Zugang dieser Bestätigung beim Kunden zustande. Erhält der Kunde innerhalb von drei Werktagen keine Bestätigung gilt das Angebot des Kunden als nicht angenommen.
2. Der Vertrag läuft, sofern in der Auftragserteilung keine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist, sofern in der Auftragserteilung keine Laufzeit von unter 12 Monaten vereinbart worden ist, nur nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten zulässig.
3. Sofern in der Auftragserteilung eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die gewählte Laufzeit, sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
4. Von der Mindestvertragslaufzeit unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die Agentur liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist nachkommt;
b) der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist;
c) die Agentur wegen angeblicher Rechtsverletzungen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird; und/oder
d) der Kunde seinen vertraglichen oder gesetzlichen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt.
5. Im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch die Agentur bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
1. Die Internetdienstleistungen, die die Agentur gegenüber dem Kunden erbringt, werden in der Auftragserteilung festgelegt.
2. Der Kunde ist für die Inhalte, die er der Agentur zur Einstellung auf die Internetseite zur Verfügung stellt, sowie für die von ihm gewünschten Suchbegriffe (im Folgenden: Keywords) verantwortlich.
a) Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Inhalte, die der Kunde der Agentur zur Verfügung stellt, sowie die vom Kunden gewünschten Suchbegriffe, auf mögliche Rechtsverstöße, zu überprüfen.
b) Der Kunde wird auf seine Kosten einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Zulässigkeit von Inhalten und Keywords prüfen zu lassen und das Ergebnis der Prüfung in Schriftform der Agentur zukommen lassen, sofern die Agentur gegenüber dem Kunden Zweifel an der Zulässigkeit der Inhalte und/oder Keywords äußert. Lässt der Kunde der Agentur innerhalb einer von der Agentur bestimmten, angemessenen Frist, kein Prüfungsergebnis eines Rechtsanwaltes zukommen, ist die Agentur berechtigt, die Nutzung der Inhalte und/oder Keywords zu verweigern.
3. Sofern in der Auftragserteilung Leistungen der Agentur im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) vereinbart worden sind, gilt Folgendes:
a) Die Agentur wird versuchen, das Ranking der in der Auftragserteilung genannten Internetseite des Kunden bei der Nutzung der Internetsuchmaschine google.de durch Internetnutzer mit Hilfe von Keywords zu verbessern.
b) Die Agentur schuldet dem Kunden nicht das Erreichen oder den Erhalt eines bestimmten Rankings in der Internetsuchmaschine google.de.
4. Sofern in der Auftragserteilung Leistungen der Agentur zur Verbesserung der Internetseite des Kunden (Onpage-Maßnahmen) vereinbart sind, gilt Folgendes:
a) Die Agentur wird den Kunden nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen etc. beraten und gegenüber dem Kunden Empfehlungen für Veränderungen der Internetseite aussprechen.
b) Die Beratung der Agentur umfasst die Nutzung von Webanalysetools und Social Media durch den Kunden nur bei einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Webanalysetools und Social Media zu prüfen und den Kunden über die rechtliche Zulässigkeit zu beraten.
c) Die Agentur wird den Kunden nach ihrem Ermessen per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops) beraten.
d) Die Agentur wird den Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags informieren, sofern wesentliche Veränderungen von Parametern, die für die Auffindbarkeit der Internetseite des Kunden in der Suchmaschine google.de von Bedeutung sind, wesentliche Veränderungen von SuchmaschinenAlgorithmen, Probleme im Rahmen des Google Webmaster Tools oder eine wesentliche Verschlechterung des Rankings der Internetseite des Kunden in der Suchmaschine google.de auftreten. Die Agentur wird dem Kunden mögliche Maßnahmen, um auf die Veränderungen zu reagieren, vorschlagen.
5. Sofern in der Auftragserteilung Leistungen der Agentur zur Verbesserung der Auffindbarkeit der Internetseite des Kunden (Offpage-Maßnahmen) vereinbart sind, gilt Folgendes:
a) Der Anbieter wird prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Internetseite des Kunden verbessert werden kann, und entsprechende Empfehlungen aussprechen.
b) Sofern in der Auftragserteilung keine Umsetzung der Empfehlungen durch die Agentur vereinbart worden ist, setzt der Kunde die Empfehlungen der Agentur selbst um.
c) Sofern in der Auftragserteilung vereinbart, wird sich die Agentur in Absprache mit dem Kunden bemühen, die Anzahl und/oder Qualität der Backlinks zu erhöhen. Die Agentur schuldet dem Kunden keine bestimmte Anzahl und/oder eine bestimmte Qualität von Backlinks.
d) Die Leistungen der Agentur umfassen die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen Entgelt nur bei einer ausdrücklichen Vereinbarung in der Auftragserteilung. Ist in der Auftragserteilung eine Buchung von Verlinkungen vereinbart, trägt der Kunde die Kosten der einzelnen Buchungen.
1. Die Agentur wird dem Kunden bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats einen monatlichen Bericht liefern, der das aktuelle Ranking der Internetseite des Kunden in der Internetsuchmaschine google.de und die Anzahl der von der Agentur gesetzten Backlinks enthält.
2. Die Agentur wird im Rahmen einer regelmäßigen automatisierten Prüfung SEO-relevante Parameter (insbesondere Listung bei google.de) auf relevante Veränderungen untersuchen. Stellt die Agentur wesentliche Veränderungen der überprüften Parameter fest, wird sie den Kunden hierüber unter Beschreibung der Änderung informieren.
3. Sofern der Kunde der Agentur entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird die Agentur einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Kunden hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.
4. Die Agentur stellt dem Kunden zur Kommunikation (zum Beispiel zur Erfassung von Aufgaben und zur Kommentarfunktion) zwischen ihr und dem Kunden einen Zugang zu einem Collaboration-Tool zur Verfügung. Die Agentur und der Kunde werden ihre Kommunikation vorrangig über das Collaboration-Tool führen.
1. Die Agentur erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung, dessen Höhe sich aus der Auftragserteilung ergibt. Die Vergütung ist, soweit in der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden ist, wie folgt fällig und an die Agentur zu zahlen:
– Einrichtungsgebühr: mit Vertragsabschluss
– Monatliche Vergütungen: Ist Vertragsbeginn der 1. eines Monats ist die Vergütung bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen; ist Vertragsbeginn nicht der 1. eines Monats ist die Vergütung bis zum dritten Werktag des auf den Vertragsbeginn folgenden Werktags zu zahlen.
2. Soweit in der Auftragserteilung ein monatliches Vergütungsbudget für die von der Agentur zu erbringenden Leistungen vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, ein nicht verbrauchtes monatliches Vergütungsbudget mit der Vergütung für Leistungen in Folgezeiträumen und über das monatliche Vergütungsbudget hinaus angefallene Vergütungen mit dem monatlichen Vergütungsbudget des folgenden Monats zu verrechnen.
3. Die Höhe des monatlichen Vergütungsbudgets ist eine Schätzung der monatlich anfallenden Vergütung der Agentur für die vereinbarten Leistungen. Die Agentur ist berechtigt, das monatliche Vergütungsbudget um bis zu 10% zu überschreiten, sofern der Kunde einer Überschreitung der Agentur gegenüber nicht mit Wirkung für die Zukunft widerspricht.
4. Der Kunde ist berechtigt, das monatliche Vergütungsbudget durch einseitige Mitteilung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform für die jeweiligen Folgemonate anzupassen. Durch die Anpassung darf eine Mindesthöhe von EUR 1750 (in Worten eintausendsiebendhundert fünfzig)Euro nicht unterschritten werden.
5. Die Agentur wird dem Kunden bis zum 15. Des Folgemonats für den Vormonat eine Auflistung der konkret umgesetzten Maßnahmen sowie des dadurch verbrauchten bzw. verrechneten monatlichen Vergütungsbudgets übermitteln.
6. Der Kunde erstattet der Agentur die Aufwendungen, die der Agentur im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kosten der Anmeldung der Internetpräsenz des Kunden bei Suchmaschinen, Kosten für das Linkbuilding sowie Kosten für Post- und Telekommunikation. Für Anfahrten zum Kunden oder Dritten wird eine Pauschale in Höhe von 0,50 EUR je angefangenen Kilometer vereinbart.
7. Die Vergütung und der Aufwendungsersatz verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe
Nur mit vorheriger Absprache mit dem Kunden: Soweit sich die Material- oder Lohnkosten der Agentur für den konkreten Auftrag nach Vertragsschluss erhöhen und zwischen Vertragsschluss und Erbringung der Leistung mehr als vier Monate liegen, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung um die eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen, sofern die Kostensteigerungen bei Vertragsschluss nicht konkret und bestimmt vorhersehbar waren. Satz 1 gilt entsprechend für Kostensteigerungen aufgrund einer Änderung oder Neueinführung von Zöllen, Steuern, Abgaben, sonstigen Lasten, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Auflagen, sofern die jeweilige Änderung der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist. Die Agentur wird den Kunden über die eingetretenen Kostensteigerungen unverzüglich informieren. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 10% ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
1. Der Kunde ist verpflichtet, in angemessener Weise bei der Erbringung der Leistungen durch die Agentur mitzuwirken. Der Kunde wird insbesondere
a) persönlich zugegen sein, soweit seine Anwesenheit nach Ansicht der Agentur erforderlich ist,
b) Fragen zügig beantworten und Erklärungen zügig abgeben,
c) der Agentur auf Anforderung alle notwendigen Informationen innerhalb der von der Agentur gesetzten Frist in der von der Agentur geforderten Form zur Verfügung stellen.
2. Der Kunde wird der Agentur auf Anforderung einen Bevollmächtigten benennen, der an Werktagen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (8:30-17:30 Uhr) zur Verfügung steht und berechtigt ist, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Fragen abschließend zu beantworten, Erklärungen auch mit vertragsändernder Wirkung abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
3. Der Kunde wird der Agentur innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss dieses Vertrages alle Inhalte wie Zugänge für die Projektwebseite & ggf. Domainhosting sowie alle Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen der einzelnen Seiten der Internetpräsenz mitteilen, die mittels Metatags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden sollen.
4. Der Kunde wird mindestens einmal arbeitstäglich Sicherungskopien seines gesamten Datenbestandes erstellen.
5. Die Mitwirkungspflichten in Ziffer 1-4 sind Hauptpflichten des Kunden.
1. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Vertrages Änderungen am Leistungsinhalt oder sind nach Meinung der Agentur solche Änderungen erforderlich oder zweckmäßig, ist ein Änderungsverlangen per E-Mail an die andere Partei zu stellen.
2. Die andere Partei hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Änderungsverlangens schriftlich zu erklären, ob sie das Änderungsverlangen genehmigt oder nicht. Erklärt sich die andere Partei innerhalb der Frist nicht, gilt das Änderungsverlangen als genehmigt. Stellt die Agentur ein Änderungsverlangen wird er den Kunden auf diese Folge besonders hinweisen. Werden die verlangten Änderungen abgelehnt, wird der Vertrag unverändert fortgeführt.
3. Die Agentur ist abweichend von Ziffer 1 berechtigt, Änderungen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, ohne Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen, wenn diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar sind. Entsprechendes gilt, soweit Inhalte, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, oder deren Verbreitung gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
1. Der Kunde garantiert der Agentur im Wege einer selbständigen Garantie, dass er Inhaber aller Nutzungsrechte an den von ihm an die Agentur gelieferten Inhalten ist, die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umgestaltung, öffentliche Zugänglichmachung sowie Veröffentlichung und Verwertung von Bearbeitungen und Umgestaltungen dieser Inhalte, nicht gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde garantiert der Agentur insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheber- und markenrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
2. Bei einem Verstoß gegen die Garantie in Ziffer 1 wird der Kunde unabhängig von einem Verschulden die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen sie erhoben werden, und der Agentur alle entstehenden finanziellen Nachteile, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, ausgleichen. Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Vorschuss auf die möglichen Kosten zu verlangen. Als angemessen gilt ein Vorschuss, der die voraussichtlichen Kosten deckt.
Soweit von einem Dritten Ansprüche im Zusammenhang mit der Internetpräsenz geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Inhalte bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer außergerichtlichen Einigung unverzüglich aus der Internetpräsenz zu entfernen.
Die Agentur ist berechtigt, zu Referenz- und Werbezwecken auf ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial Abbildungen des Internetauftritts, den Namen, Marken und sonstige Kennzeichen des Kunden sowie Beschreibungen der erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse verwenden soweit sie mit den Leistungen der Agentur im Zusammenhang stehen.
1. Erfüllungsort für die jeweiligen Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Die Erfüllungsortvereinbarung in Satz 1 begründet keine örtliche Zuständigkeit eines Gerichts.
2. Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 3. Auf alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
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